Kategorie: Medizinrecht
2010-02
Möchte ein Patient abklären lassen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, besteht neben der Einholung eines Gutachtens bei der Gutachterkommission für ärztliche Haftpflicht die weitere Möglichkeit über die eintrittspflichtige Krankenkasse ein Gutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen einholen zu lassen. Auch dieses Verfahren ist für den Patienten kostenlos. Die Anrufung erfolgt in diesem Fall über die Krankenkasse.
Insbesondere wenn ein Patient Zweifel an der Beurteilung eines medizinischen Behandlungsverlaufs hat, stellt dieses Verfahren eine außergerichtliche Möglichkeit dar, kostengünstig eine gutachterliche Beurteilung zu erhalten.
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