Kategorie: Medizinrecht
2010-03
Bei der Verordnung von Medikamenten wird der Patient vom Arzt häufig nicht darüber aufgeklärt, dass jedes Medikament eine sogenannte biologische Halbwertszeit aufweist. Die Halbwertszeit eines Medikamtens ist die Zeit, die der Körper benötigt, um die Hälfte des zugeführten Wirkstoffs abzubauen. Dies bedeutet, dass die andere Hälfte des Medikaments auch nach der Beendigung der Einnahme noch die volle Wirkung entfalten kann. Verdeutlicht wird dies durch die nachfolgende Grafik:

Diese Langzeitwirkung von pharmazeutischen Produkten wird bei der ärztlichen Verordnung häufig übersehen und ist über die Packungsbeilage des Medikaments für den Patienten in der Regel nicht zu ersehen. Somit besteht für den Arzt bei starken Medikamenten ein erhöhter Aufklärungsbedarf, um den Patienten auch nach dem Absetzten des Medikaments vor den möglichen Nebenwirkungen in mittlerer Zukunft zu schützen.
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