Kategorie: Medizinrecht
2010-05
Jedes verordnete Medikament muss einen Beipackzettel enthalten, in welchem der Pharmahersteller auf die Nebenwirkungen und Risiken des Präparats hinweist. Streitig war lange Zeit, ob durch diese Informationen der Arzt von seiner Aufklärungspflicht entbunden wird.
Diese Frage hat der Bundesgerichtshof in den vergangenen Urteilen grundsätzlich zugunsten der Patienten entschieden. Danach kann sich ein Arzt im Schadenfall nicht darauf berufen, dass ein eingetretenes Medikamentenrisiko im Beipackzettel beschrieben war. Auch der Arzt hat die Pflicht die Patienten über die grundlegenden Risiken des verordneten Medikaments aufzuklären.
Impressum | Sitemap
© Anwaltskanzlei Hirt-Hoffmann, Villingen-Schwenningen ‒ 2012