Kategorie: Vertragsrecht

Beweisprobleme bei Internetvertragsabschlüssen

2011-01

Mit der rasanten Zunahme des Internetverkehrs steigt auch die Anzahl der Vertragsabschlüsse im Internet. So werden insbesondere Telekommunikations- und andere Dauerdienstleistungsverträge fast nur noch per Internetkontakt abgeschlossen, ohne dass ein schriftlicher Vertragsabschluss den Vorgang dokumentiert. Der Kunde wiegt sich in der trügerischen Sicherheit gegebenenfalls die elektronischen Mitteilungen bei Bedarf wieder ausdrucken zu können. Soll nach Jahr und Tag ein Vertrag aber gekündigt werden, stellt sich häufig heraus, dass der E-Mailkonversation nicht mehr auffindbar ist. Darüber hinaus liegt in der Regel keinerlei Kenntnis mehr über die Vertragskonstellationen, wie zum Beispiel Laufzeit oder Kündigungsvoraussetzungen, vor. Es beginnt eine mühsame Suche nach den Vertragsvereinbarungen und deren Nachweis.

Da im Streitfall nur schriftliche Dokumente gerichtlich verwertbare Beweise darstellen, sollte jede Vereinbarung, jede Mitteilung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen sofort nach dem Vertragsabschluss ausgedruckt und abgeheftet werden. Nur diese Form des Urkundenbeweises kann später den streitigen Nachweis bringen.

Auch im Internetzeitalter gewährleistet nur dieses traditionelle Vorgehen die rechtliche Sicherheit, im Streitfall die vertraglichen Vereinbarungen nachweisen zu können.

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