Kategorie: Vertragsrecht
2011-02
Während die Vertragsabschlüsse im Internet nahezu vollständig elektronisch erfolgen, wird im Falle der Kündigung von Dauerdienstleistungsverträgen häufig vom Kunden eine schriftliche Kündigung gefordert. Hierbei handelt es sich für den Kunden um eine Hürde, die ihm die Kündigung erschweren soll. Sendet der Kunde dem Vertragspartner eine schriftliche Kündigung zu, hat er keinen Nachweis über den Eingang der Kündigung.
In rechtlicher Hinsicht bleibt ihm nur die Möglichkeit das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zustellen zu lassen. Denn in vielen Fällen hat sich gezeigt, dass die Internetfirmen auf die Bitte des Kunden, den Kündigungseingang schriftlich zu bestätigen, nicht reagieren. Allein die Anzeige im Kundenportal, dass das Vertragsverhältnis mit dem Status gekündigt ausgewiesen ist, stellt insofern ein Problem dar, als dass später mit dem Auslaufen des Vertrags der Zugang zu dem Portal vom Betreiber gelöscht wird. Mit der Folge, dass die Statusmeldung nicht mehr abgerufen werden kann.
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