Kategorie: Medizinrecht

Rechtsprobleme bei zahnärztlichen Prothesen

2011-04

Während eine ärztliche Behandlung grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht zugeordnet wird, splittet sich eine Behandlung beim Zahnarzt in zwei Vertragsbereiche auf. Zum einen unterliegt sie dem Dienstvertragsrecht und zum anderen dem Werkvertragsrecht. Damit stellt sich das Problem, dass auf Grund der dienstvertraglichen Vorschriften kein Erfolg bei der Behandlung erforderlich ist, nach den werkvertraglichen Vorschriften aber die prothetische Versorgung funktionstüchtig sein muss.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich bei Regressansprüchen gegenüber Zahnärzten besondere rechtliche Probleme. Denn nach Dienstvertragsrecht würde es ausreichen, wenn irgendein Zahnersatz geliefert wird, unabhängig von seiner Funktionalität. Im Streitfall bedarf es der Hinzuziehung eines Sachverständigen, welcher die Frage der Mangelhaftigkeit klären soll. Die Beurteilung des Sachverständigen geht leider häufig von einem sachgerecht hergestellten Zahnersatz aus, wenn dieser objektiv die zahntechnischen Voraussetzungen erfüllt. Der subjektive Eindruck des Patienten, dass sein Zahnersatz nicht richtig sitzt beziehungsweise Beschwerden verursacht, ist bei dieser rechtlichen Konstellation sehr schwer nachzuweisen. Nur wenn der Zahnersatz objektiv nachweisbare Mängel aufweist, hat der Patient auch eine Chance die Bezahlung der Behandlungskosten, welche nach dem Dienstvertragsrecht erhoben werden, abzulehnen.

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