Newsletter 02 - 2009
Nord-Süd Gefälle bei deutschen Schmerzensgeldentscheidungen
Bei den Schmerzensgeldbeträgen, die von deutschen Gerichten den Patienten zuerkannt werden, besteht ein deutliches Nord-Süd Gefälle. In den nord- und mitteldeutschen Gerichtsbezirken haben sich die Schmerzensgeldbeträge der Euroumstellung von 2002 angepasst und berücksichtigen die eingetretene Geldwertminderung.
Nicht so im süddeutschen Raum. Dort werden nach wie vor die früher in DM zuerkannten Schmerzensgeldbeträge halbiert. Die Tatsache, dass durch die Euroumstellung eine gewisse Geldwertminderung stattgefunden hat, wird nur in unzureichender Form berücksichtigt.
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