Newsletter Anfang

Newsletter 03 - 2009

Infektionsgefahr in Krankenhäusern

Bundesweit wird in vielen Medien über die zunehmende Gefahr von multiresistenten Keimen in Krankenhäusern berichtet. Durch den hohen Einsatz von Antibiotika entwickelten sich viele Keime, die nun gegen Penicillin resistent sind. Insbesondere hat sich das Bakterium MRSA (Mulitresistenter Staphylococcus-Aureus) zu einem ernsten Problem entwickelt. Treten diese Keime auf Intensivstationen und Chirurgischen Abteilungen auf, besteht bei den dort behandelten Patienten eine erhöhte Gefahr der Infektion. In den skandinavischen Ländern sowie in den Niederlanden und in Dänemark wurde die Krankenhaushygiene zum Schutz von Patienten grundlegend verbessert und hierzu Qualitätsstandards geschaffen. Dadurch konnte der Anteil der Keime in deren Kliniken auf weniger als ein Prozent reduziert werden.

Hierzulande ist die Gefahr zwar bekannt, aber entsprechende Hygienestandards wurden meist noch nicht in den Krankenhausalltag integriert. Obgleich sich viele Patienten im Krankenhaus diese oben genannten Infektionen zuziehen, ist der Nachweis der Unterschreitung des Hygienestandards ein rechtliches Problem. Der Patient muss im konkreten Einzellfall nachweisen, dass er sich den Infektionskeim im Krankenhaus zugezogen hat. Da sich bei gesunden Menschen diese Keime auch auf der Haut und in den Nasenschleimhäuten befinden können, behaupten die Krankenhäuser im Streitfall häufig, dass sich der Patient außerhalb der Klinik infiziert hat. Hier ist die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts geboten.

Abonnieren Sie unseren Newsletter:

RSS-Feed | Atom-Feed


Newsletter Ende

© by Anwaltskanzlei Hirt-Hoffmann, 2010

Barrierefreie Webpräsenz: XHTML | CSS | 508