Ein ärztlicher Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn der zum Zeitpunkt der Behandlung gültige medizinische Standard unterschritten wird. Wann dies der Fall ist, ist in den seltesten Fällen eindeutig zu bestimmen.
Im Gegensatz zu anderen Ländern besteht in Deutschland keine gesetzliche Normierung der Schadensersatzansprüche in Arzt- und Zahnarzthaftungsfällen. Aus diesem Grund wurde eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt, welche sich Patienten nicht systematisch erschließt und eine Orientierung erschwert.
Deshalb bedarf es einer intensiven anwaltlichen Beratung und Unterstützung, um die Ausgestaltung der Patientenrechte in Erfahrung zu bringen und sie gegebenenfalls durchzusetzen.
Seit römischen Zeiten gilt der Grundsatz "pacta sund servanda", Verträge sind einzuhalten. Trotz umfassender rechtlicher Vorgaben treten bei der täglichen Anwendung immer wieder Probleme auf, so zum Beispiel bei den vor- und nachvertraglichen Pflichten.
Bei Fragen und Problemen rund um dieses Thema und deren Lösungsmöglichkeiten ist deshalb der Anwalt besonders gefordert.
*) ausgenommen Telekommunikationsverträge und -recht.
Für die Beantwortung von Fragen rund um die alltäglichen Probleme im zivilrechtlichen Miteinander von Vertragsparteien und Verbrauchern steht Ihnen die Kanzlei kompetent zur Verfügung.
Häufig gibt es eine Vielzahl von Besonderheiten bei den einzelnen Schuldverhältnissen, so zum Beispiel bei Auftragsbeziehungen und Darlehensverträgen. Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus der gesetzlichen Normierung?
Hier steht die Kanzlei seit mehr als 20 Jahren für sämtliche Fragestellungen zum bürgerlichen Recht und dessen Durchsetzung zur Verfügung.
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